Zusatzvereinbarung über Gleitzeit

Veröffentlicht am: April 9, 2025 | Zuletzt aktualisiert am: September 1, 2025 | Autor: Lennart Becker




 

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Zusatzvereinbarung über Gleitzeit
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Zusatzvereinbarung über Gleitzeit

1. Geltungsbereich
Diese Zusatzvereinbarung regelt die Nutzung von Gleitzeit für Mitarbeiter des Unternehmens [Unternehmensname] (nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt) und tritt in Ergänzung zu bestehenden Arbeitsverträgen in Kraft.
2. Ziel der Vereinbarung
Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitgebers die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten und dadurch eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu ermöglichen.
3. Voraussetzungen für die Nutzung von Gleitzeit
3.1 Die Gleitzeitregelung kann grundsätzlich von allen Mitarbeitern des Arbeitgebers genutzt werden, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
3.2 Die Mitarbeiter müssen ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich und eigenständig organisieren und sicherstellen, dass die betrieblichen Anforderungen erfüllt werden.
3.3 Die Mitarbeiter haben sicherzustellen, dass eine ausreichende Erreichbarkeit während der Gleitzeit gewährleistet ist und dringende betriebliche Angelegenheiten auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten bearbeitet werden können.
4. Rahmenbedingungen
4.1 Die Gleitzeit umfasst einen festgelegten Rahmen innerhalb des Arbeitstages, innerhalb dessen die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit individuell gestalten können.
4.2 Die Kernarbeitszeit, in der alle Mitarbeiter anwesend sein müssen, ist von [Startzeit] bis [Endzeit] festgelegt.
4.3 Die Gleitzeit kann maximal [Anzahl] Stunden pro Woche beansprucht werden.
4.4 Die Gleitzeit kann nur im Einvernehmen mit dem direkten Vorgesetzten in Anspruch genommen werden.
5. Dokumentation der Gleitzeit
5.1 Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Gleitzeit mit Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie eventuellen Abweichungen zu dokumentieren.
5.2 Die Gleitzeitkonten der Mitarbeiter werden regelmäßig von der Personalabteilung überprüft und dokumentiert.
5.3 Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Gleitzeitregelung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
6. Beendigung der Gleitzeitregelung
6.1 Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Gleitzeitregelung jederzeit und aus betrieblichen Gründen zu beenden oder zu ändern.
6.2 Im Falle der Beendigung der Gleitzeitregelung werden die Mitarbeiter rechtzeitig informiert und es erfolgt eine individuelle Regelung für den Übergang.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Zusatzvereinbarung bedürfen der Schriftform.
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist [Gerichtsstand].
  Widerspruch gegen eine Kündigung

Unterschriften:

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(Arbeitgeber)

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(Mitarbeiter)