Veröffentlicht am: März 16, 2025 | Zuletzt aktualisiert am: September 1, 2025 | Autor: Lennart Becker

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| Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit |
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Muster
Vorlage
Formular
Vordruck
Vorlage Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit
§1 Geltungsbereich
- Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens [Firmenname], die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
- Sie regelt die Bedingungen und Voraussetzungen für die Einführung und Durchführung von Kurzarbeit während wirtschaftlicher Krisenlagen oder anderen schwerwiegenden Gründen, die zu einem erheblichen Arbeitsausfall führen.
§2 Definition von Kurzarbeit
- Kurzarbeit liegt vor, wenn vorübergehend die vertraglich vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit im Unternehmen oder in einzelnen Betriebsteilen aufgrund wirtschaftlicher Umstände und entsprechendem Beschluss der Geschäftsführung reduziert wird.
- Die Reduzierung der Arbeitszeit kann durch eine Nullstunden-Arbeit oder einen Teilzeitbetrieb erfolgen und betrifft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens.
§3 Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit
- Die Einführung von Kurzarbeit bedarf eines triftigen wirtschaftlichen Grundes, der zu einem erheblichen Arbeitsausfall führt. Dieser Grund wird von der Geschäftsführung in Absprache mit dem Betriebsrat festgestellt.
- Der Arbeitsausfall muss unvermeidbar sein und nicht auf betriebliche Entscheidungen oder Maßnahmen zurückzuführen sein, die den Arbeitskräftebedarf negativ beeinflussen oder den Arbeitsausfall vorsätzlich herbeiführen.
- Der Betriebsrat ist rechtzeitig und umfassend über die geplante Kurzarbeit zu informieren und hat das Recht, zu den geplanten Maßnahmen Stellung zu nehmen.
§4 Durchführung von Kurzarbeit
- Die mögliche Dauer der Kurzarbeit und die Höhe der Arbeitszeitreduktion werden von der Geschäftsführung in Absprache mit dem Betriebsrat festgelegt.
- Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden schriftlich über die Einführung von Kurzarbeit sowie über die genauen Arbeitszeitregelungen informiert.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich mit der Einführung von Kurzarbeit einverstanden zu erklären.
§5 Auswirkungen auf das Entgelt
- Während der Kurzarbeit erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine reduzierte Vergütung, die entsprechend der verringerten Arbeitszeit berechnet wird.
- Die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld wird individuell mit der zuständigen Agentur für Arbeit abgestimmt.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf volle Vergütung oder Ausgleichszahlungen für den entstandenen Arbeitsausfall.
§6 Verlängerung und Beendigung von Kurzarbeit
- Die Kurzarbeit kann bei anhaltendem Arbeitsausfall aufgrund der wirtschaftlichen Umstände verlängert werden.
- Die Geschäftsführung informiert den Betriebsrat über eine Verlängerung der Kurzarbeit rechtzeitig und umfassend.
- Die Kurzarbeit endet automatisch, wenn der Arbeitsausfall nicht mehr vorliegt oder die wirtschaftliche Lage sich verbessert.
§7 Inkrafttreten
- Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch die Geschäftsführung und den Betriebsrat in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragsparteien.
Datum: [Datum der Unterzeichnung]
[Unterschrift Geschäftsführung] [Unterschrift Betriebsrat]