Die nachfolgende Vereinbarung regelt die Überlassung von Arbeitsmitteln (nachfolgend „Arbeitsmittel“ genannt) durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.
2. Überlassungspflicht
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel bereitzustellen.
3. Umfang der Überlassung
Die Arbeitsmittel werden dem Arbeitnehmer in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung gestellt, um eine ordnungsgemäße und effiziente Arbeit zu ermöglichen.
Beispielhafte Arbeitsmittel:
Computer
Telefon
Drucker
Büromaterial
4. Verantwortung des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer ist für den ordnungsgemäßen Umgang und die pflegliche Behandlung der Arbeitsmittel verantwortlich.
5. Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
Der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes an den Arbeitsmitteln entstehen.
6. Eigentumsverbleib
Die Arbeitsmittel bleiben Eigentum des Arbeitgebers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veräußert werden.
7. Inventarverzeichnis
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ein Inventarverzeichnis zu führen und regelmäßig dem Arbeitgeber vorzulegen.
8. Kontrollrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist berechtigt, jederzeit die Arbeitsmittel zu kontrollieren und gegebenenfalls in Besitz zu nehmen.
9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sämtliche Arbeitsmittel an den Arbeitgeber zurückzugeben.
10. Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag tritt ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gültig.