Unterrichtung Betriebsübergang

Veröffentlicht am: Juli 8, 2025 | Zuletzt aktualisiert am: September 1, 2025 | Autor: Lennart Becker




 

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Unterrichtung Betriebsübergang
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Vorlage Unterrichtung Betriebsübergang

  1. Allgemeine Informationen

    Im Folgenden finden Sie eine Vorlage zur Unterrichtung der Arbeitnehmer über einen anstehenden Betriebsübergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

    Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage lediglich als Orientierungshilfe dient und entsprechend den individuellen Umständen und rechtlichen Anforderungen angepasst werden muss.


  2. Unterrichtungsschreiben

    Unterrichtung über den bevorstehenden Betriebsübergang

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir möchten Sie darüber informieren, dass es zu einem Betriebsübergang innerhalb unseres Unternehmens kommen wird.

    Gemäß § 613a BGB haben wir die Pflicht, Sie frühzeitig über diese geplante Veränderung zu unterrichten. Hiermit kommen wir dieser Verpflichtung nach und möchten Ihnen alle notwendigen Informationen zukommen lassen.


    1. Hintergrund

    Der Betriebsübergang erfolgt aufgrund einer geplanten Übernahme beziehungsweise Veräußerung eines Teilbereichs unseres Unternehmens durch ein anderes Unternehmen. Dieser Übergang betrifft [hier den relevante(n) Geschäftsbereich(e) oder Standort(e) angeben].


    2. Rechtlicher Rahmen

    Gemäß § 613a Absatz 1 BGB werden Ihre bestehenden Arbeitsverhältnisse im Zuge des Betriebsübergangs automatisch auf das übernehmende Unternehmen übertragen. Es handelt sich dabei um einen gesetzlich geregelten Vorgang, der Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer weitgehend schützt.


    3. Konsequenzen für die Arbeitnehmer

    Durch den Betriebsübergang ändert sich Ihr Arbeitgeber, jedoch bleiben Ihre bestehenden Arbeitsverträge und deren Konditionen uneingeschränkt gültig. Insbesondere bleiben Ihre bisherigen Rechte, wie Grundgehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Betriebszugehörigkeit, unverändert.

    Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass auch Ihre Ansprüche aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und anderen kollektiven Regelungen Bestand haben. Das übernehmende Unternehmen ist verpflichtet, diese Regelungen fortzuführen.


    4. Weitergabe von Daten

    Im Zuge des Betriebsübergangs kann es erforderlich sein, bestimmte Mitarbeiterdaten an das übernehmende Unternehmen weiterzugeben. Dies geschieht ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und des nahtlosen Übergangs der Arbeitsverhältnisse. Bitte beachten Sie, dass dabei sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.


    5. Zeitplan

    Der Betriebsübergang ist voraussichtlich zum [Datum] geplant. In den kommenden Wochen werden weitere Informationen zur genauen Umsetzung und den damit verbundenen Schritten folgen. Sie werden rechtzeitig über alle relevanten Entwicklungen informiert werden.


    6. Ansprechpartner

    Sollten Sie Fragen oder Bedenken zum Betriebsübergang haben, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

    • [Name, Position, Kontaktdaten]
    • [Name, Position, Kontaktdaten]
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