Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft GbR

Veröffentlicht am: Januar 15, 2025 | Zuletzt aktualisiert am: September 1, 2025 | Autor: Lennart Becker




 

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Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft GbR
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Vorlage Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft GbR

Präambel

Dieser Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft (im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet) wird zwischen den unterzeichnenden Ärztinnen und Ärzten (im Folgenden als „Gesellschafter“ bezeichnet) geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Gründung und den Betrieb einer ärztlichen Praxisgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach deutschem Recht.

1. Gründung der Praxisgemeinschaft

  1. Die Gesellschafter gründen hiermit eine ärztliche Praxisgemeinschaft als GbR gemäß den §§ 705 ff. BGB.
  2. Der Name der Praxisgemeinschaft lautet: [Praxisgemeinschaftsname]
  3. Der Sitz der Praxisgemeinschaft ist: [Stadt, Straße, Postleitzahl]

2. Zweck der Praxisgemeinschaft

Der Zweck der Praxisgemeinschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch die Gesellschafter sowie die Förderung des fachlichen Austauschs und gemeinsamen Weiterbildung. Die Praxisgemeinschaft erbringt medizinische Leistungen nach dem aktuellen Stand der ärztlichen Wissenschaft und unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

3. Aufnahme von neuen Gesellschaftern

  1. Die Aufnahme neuer Gesellschafter bedarf eines einstimmigen Beschlusses aller bestehenden Gesellschafter.
  2. Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Aufnahmevertrags zwischen den bestehenden Gesellschaftern und dem neuen Gesellschafter.
  Niederschrift Gesellschafterbeschluss

4. Pflichten und Rechte der Gesellschafter

  1. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, seine ärztliche Tätigkeit gewissenhaft auszuüben und die von der Praxisgemeinschaft erbrachten Leistungen den einschlägigen rechtlichen Vorgaben entsprechend zu erbringen.
  2. Die Gesellschafter sind berechtigt, gemeinsam über die Angelegenheiten der Praxisgemeinschaft zu entscheiden.

5. Haftung und Versicherung

  1. Die Haftung der Gesellschafter richtet sich nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
  2. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

6. Gewinnverteilung

  1. Die Gewinnverteilung erfolgt im Verhältnis der Kapitalanteile der Gesellschafter.
  2. Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit. Die Höhe der Vergütung wird von den Gesellschaftern gemeinschaftlich festgelegt.

7. Beendigung der Praxisgemeinschaft

  1. Die Praxisgemeinschaft kann durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafter aufgelöst werden.
  2. Bei Beendigung der Praxisgemeinschaft sind die Vermögenswerte nach Abzug aller Verbindlichkeiten zu liquidieren und auf die Gesellschafter entsprechend ihrer Kapitalanteile zu verteilen.

8. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch alle Gesellschafter in Kraft. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Unterschriften:

Gesellschafter 1:
__________________
Gesellschafter 2:
__________________
Gesellschafter 3:
__________________

Datum: [Datum der Unterzeichnung]

  • Hinweis: Diese Vorlage ist nur als Beispiel gedacht und sollte an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Parteien angepasst werden. Es wird empfohlen, vor Verwendung dieser Vorlage rechtlichen Rat einzuholen.