Dieser Gesellschaftsvertrag (im Folgenden „Vertrag“) wird von und zwischen den Unterzeichnern (im Folgenden „Gesellschafter“) geschlossen, um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen.
§ 1 Name und Sitz der Gesellschaft:
Die Gesellschaft trägt den Namen [Name der GbR] und hat ihren Sitz in [Sitz der GbR]. Sie ist eine nicht rechtsfähige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
§ 2 Zweck der Gesellschaft:
Zweck der Gesellschaft ist [Zweck der GbR]. Zur Verfolgung des Zwecks kann die Gesellschaft alle notwendigen und nützlichen Maßnahmen ergreifen.
§ 3 Geschäftsjahr:
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
§ 4 Geschäftsanteile:
Die Gesellschafter bringen ihre Arbeitskraft und gegebenenfalls Vermögensgegenstände als Geschäftsanteile in die Gesellschaft ein. Die Höhe der Geschäftsanteile beträgt [Höhe der Geschäftsanteile]. Die Geschäftsanteile können nur mit Zustimmung aller Gesellschafter veräußert oder übertragen werden.
§ 5 Gewinn- und Verlustverteilung:
Die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden entsprechend der Höhe der Geschäftsanteile unter den Gesellschaftern verteilt.
§ 6 Geschäftsführung:
Die Gesellschaft wird von den Gesellschaftern gemeinschaftlich als Geschäftsführer geleitet. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, die Gesellschaft nach außen zu vertreten.
§ 7 Haftung:
Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft solidarisch und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
§ 8 Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern:
Der Eintritt und das Ausscheiden von Gesellschaftern bedarf der Zustimmung aller verbleibenden Gesellschafter. Mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters wird dessen Geschäftsanteil entsprechend der Höhe der Geschäftsanteile unter den verbleibenden Gesellschaftern aufgeteilt.
§ 9 Beendigung der Gesellschaft:
Die Gesellschaft kann durch einvernehmliche Vereinbarung der Gesellschafter oder durch andere in diesem Vertrag geregelte Gründe beendet werden. Die Beendigung der Gesellschaft erfordert die Zustimmung aller Gesellschafter.
§ 10 Schlussbestimmungen:
Dieser Vertrag ist schriftlich niederzulegen und von allen Gesellschaftern zu unterschreiben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.