Veröffentlicht am: Dezember 8, 2024 | Zuletzt aktualisiert am: September 1, 2025 | Autor: Lennart Becker

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| Vereinssatzung |
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Muster
Vorlage
Formular
Vordruck
Vorlage Vereinssatzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen [Vereinsname].
- Der Verein hat seinen Sitz in [Ort].
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist [Zweck des Vereins].
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützt und bereit ist, die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
- Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu unterstützen und die festgelegten Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu entrichten.
§ 5 Organe des Vereins
- Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen.
- Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung.
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
§ 7 Vorstand
- 1. Vorstandsvorsitzender
- Der 1. Vorstandsvorsitzende ist der gesetzliche Vertreter des Vereins.
- 2. Vorstandsvorsitzender
- Der 2. Vorstandsvorsitzende vertritt den 1. Vorstandsvorsitzenden bei dessen Verhinderung oder Abwesenheit.
- Weitere Vorstandsmitglieder
- Die weiteren Vorstandsmitglieder unterstützen den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
§ 8 Satzungsänderungen
- Änderungen dieser Satzung können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§ 9 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Organisation mit ähnlicher Zielsetzung.
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Vereinsrecht in seiner jeweils gültigen Fassung.
- Diese Satzung tritt am [Datum] in Kraft.