Vereinssatzung

Veröffentlicht am: Dezember 8, 2024 | Zuletzt aktualisiert am: September 1, 2025 | Autor: Lennart Becker




 

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Vereinssatzung
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Vorlage Vereinssatzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen [Vereinsname].
  2. Der Verein hat seinen Sitz in [Ort].

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist [Zweck des Vereins].

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützt und bereit ist, die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
  2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu unterstützen und die festgelegten Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu entrichten.

§ 5 Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind:
    • die Mitgliederversammlung
    • der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen.
  3. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung.
  4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
  Antrag auf Auflösung eines Vereins

§ 7 Vorstand

1. Vorstandsvorsitzender
Der 1. Vorstandsvorsitzende ist der gesetzliche Vertreter des Vereins.
2. Vorstandsvorsitzender
Der 2. Vorstandsvorsitzende vertritt den 1. Vorstandsvorsitzenden bei dessen Verhinderung oder Abwesenheit.
Weitere Vorstandsmitglieder
Die weiteren Vorstandsmitglieder unterstützen den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

§ 8 Satzungsänderungen

  1. Änderungen dieser Satzung können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

§ 9 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Organisation mit ähnlicher Zielsetzung.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Vereinsrecht in seiner jeweils gültigen Fassung.
  2. Diese Satzung tritt am [Datum] in Kraft.
[Ort], [Datum] [Unterschrift Vereinsvorsitzender]