Veröffentlicht am: Mai 23, 2025 | Zuletzt aktualisiert am: September 1, 2025 | Autor: Lennart Becker

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| Schiedsvereinbarung |
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Muster
Vorlage
Formular
Vordruck
Vorlage Schiedsvereinbarung
Diese Schiedsvereinbarung (im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet) wird zwischen [Name der Partei 1], mit Sitz in [Adresse der Partei 1] und [Name der Partei 2], mit Sitz in [Adresse der Partei 2], im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet, geschlossen.
- Schiedsverfahren
- Die Parteien vereinbaren, alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, durch ein Schiedsverfahren beizulegen.
- Das Schiedsverfahren wird gemäß den Bestimmungen des deutschen Schiedsverfahrensgesetzes (ZPO) durchgeführt.
- Der Schiedsort wird in [Stadt/Land] festgelegt.
- Schlichtung
- Bevor eine Partei ein Schiedsverfahren einleitet, müssen die Parteien versuchen, ihre Streitigkeiten oder Ansprüche durch Schlichtung beizulegen.
- Die Schlichtung wird in [Stadt/Land] durchgeführt.
- Falls nach Ablauf einer angemessenen Frist keine Einigung erzielt wurde, kann die Schiedsvereinbarung in Kraft treten.
- Zusammensetzung des Schiedsgerichts
- Das Schiedsgericht besteht aus [Anzahl der Schiedsrichter] Schiedsrichtern.
- Die Parteien sind sich einig, dass jeder Schiedsrichter über eine angemessene Erfahrung und Fachkenntnis im relevanten Rechtsgebiet verfügen muss.
- Verfahrensregeln
- Das Schiedsverfahren wird in Übereinstimmung mit den geltenden Verfahrensregeln des Schiedsorts durchgeführt.
- Die Parteien verpflichten sich, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, nach Treu und Glauben zur Schiedssache beizutragen und bei Bedarf Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen.
- Die Parteien können während des Schiedsverfahrens mündliche Anhörungen und schriftliche Einreichungen durchführen.
- Entscheidung und Vollstreckung
- Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und bindend für die Parteien.
- Die Parteien verpflichten sich, die Entscheidung ohne Verzögerung umzusetzen.
- Die Parteien verzichten auf ihr Recht, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen ist.
- Kosten
- Die Parteien tragen die Kosten des Schiedsverfahrens anteilig.
- Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten und andere mit der Vertretung verbundenen Kosten.
- Die Schiedsrichter können die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten einer der Parteien ganz oder teilweise einer anderen Partei auferlegen, wenn dies nach ihrem Ermessen gerechtfertigt ist.
- Vertraulichkeit
- Alle Schiedsverfahren und damit verbundenen Materialien sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien nicht offenbart oder veröffentlicht werden, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Die Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter, Berater und andere Vertreter über die Vertraulichkeit der Schiedsverfahren zu informieren.
Diese Schiedsvereinbarung unterliegt den deutschen Gesetzen und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von [Ort].
Die Unterzeichner haben diese Schiedsvereinbarung an dem [Datum] unterzeichnet.