Ehevertrag

Veröffentlicht am: Dezember 25, 2024 | Zuletzt aktualisiert am: September 1, 2025 | Autor: Lennart Becker




 

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Ehevertrag
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Vorlage Ehevertrag

Ehevertrag

1. Präambel
Dieser Ehevertrag („Vertrag“) wird zwischen Herrn Max Mustermann und Frau Maria Musterfrau, beide im Folgenden als „Ehepartner“ bezeichnet, geschlossen.
2. Zweck des Vertrages
Der Zweck dieses Vertrages besteht darin, die Rechte und Pflichten der Ehepartner in Bezug auf die ehelichen Beziehungen sowie auf finanzielle Angelegenheiten während der Ehe und bei einer möglichen Scheidung zu regeln.
3. Vermögensregelungen
  • 3.1 Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen, das er/sie vor der Eheschließung besessen hat.
  • 3.2 Das während der Ehe erworbene Vermögen wird gemeinsames Vermögen der Ehepartner, es sei denn, es wird ausdrücklich als das Vermögen eines einzelnen Ehepartners deklariert.
  • 3.3 Im Falle einer Scheidung wird das gemeinsame Vermögen gerecht aufgeteilt, sofern dies nicht durch andere Vereinbarungen in diesem Vertrag festgelegt wurde.
4. Unterhaltsregelungen
  • 4.1 Jeder Ehepartner verpflichtet sich, den anderen Ehepartner finanziell zu unterstützen, sofern dies aufgrund von finanzieller Bedürftigkeit oder anderen Umständen notwendig ist.
  • 4.2 Die Höhe des Unterhalts wird im Falle einer Scheidung anhand der jeweiligen Einkommensverhältnisse und finanziellen Möglichkeiten beider Ehepartner festgelegt.
5. Güterstand und Erbrecht
  • 5.1 Die Ehepartner wählen den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung.
  • 5.2 Im Falle des Todes eines Ehepartners erbt der überlebende Ehepartner nicht automatisch das Vermögen des Verstorbenen, es sei denn, es wurde in einem Testament oder einem separaten Erbvertrag anders festgelegt.
6. Gemeinsame Verbindlichkeiten
  • 6.1 Jeder Ehepartner haftet für seine eigenen Schulden, die er vor der Ehe eingegangen ist.
  • 6.2 Gemeinsame Schulden, die während der Ehe entstehen, werden gerecht auf beide Ehepartner verteilt.
7. Schlussbestimmungen
  • 7.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Ehepartner.
  • 7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • 7.3 Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
  Antrag auf Betreuerwechsel

Dieser Ehevertrag wurde von beiden Ehepartnern unterzeichnet und tritt an dem Tag der Eheschließung in Kraft.